In GretA ist es möglich, die Regelgrenzlast für einen gewählten Streckenabschnitt mit bestimmter Traktion abzufragen. Im Zuge dessen können auch unterschiedliche Wagenzuglängen (mind. 275m und max. 720m) angeben werden.
Verbindlich für die Trassenanmeldung sind jedoch NUR die für eine Wagenzuglänge von 700m ausgewiesenen Grenzlasten.
Die für geringere Wagenzuglängen ausgewiesenen Grenzlasten haben informatorischen Charakter.